Bewilligung

Bewilligung & Kostenrückerstattung

Bei teilweiser Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie auf Ihrer Verordnung eine Bewilligung durch den Chefarzt Ihrer Sozialversicherung. Diese ist bei Ihrer Hauptstelle bzw. Ihrer Bezirksstelle einzuholen.
In Rücksprache mit der Sozialversicherung bekommen Sie diese Bewilligung auch per Fax.

Viele private Zusatzversicherungen beinhalten Physiotherapie als Leistung. Erkundigen Sie sich!

Haben Sie die Physiotherapie bei mir beendet, bekommen Sie automatisch gegen Vorlage der bei mir bezahlten Honorarnote und des bewilligten Verordnungsscheins den Kostenanteil Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto rückerstattet. Über die genaue Höhe des Kostenanteils informiert Sie Ihre Krankenkasse.